Wenn Ihnen die Anträge zu umständlich sind, können Sie Ihre Psychotherapie auch selber zahlen. Wir können uns dann sofort auf das Wesentliche, Ihre Behandlung, konzentrieren, und müssen nicht erst über Anträge sprechen und Bewilligungen abwarten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie selber entscheiden, wer von Ihrer Diagnose erfährt. Bei der Krankenkasse wird sie in diesem Fall nicht hinterlegt.
Die Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Die Sitzungen rechne ich bei Selbstzahler*innen nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) und den seit Juli 2024 geltenden neuen Abrechnungsempfehlungen ab.
Eine Stunde Langzeittherapie kostet dabei 126,02 € (GOP 861 bzw 863 + 801a)
Zu Beginn der Therapie können für die Erarbeitung der biographischen Anamnese einmalig noch weitere Kosten entstehen.
Genaue und verbindliche Informationen über die Kosten, die auf Sie zukommen können, stelle ich zu Beginn der Behandlung bereit.
Für Kurzzeittherapien können deutlich höhere Sätze mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Für Selbstzahler*innen biete ich daher nur Langzeittherapien an. Die Länge der Therapie kann dabei indiviuell festgelegt werden.