Psychotherapeutische Praxis Jahn
Tiefenpsychologie und Psychoanalyse

Privatpatient*innen / Beihilfe

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie habe ich einen Eintrag im Arztregister und bin berechtigt, mit privaten Krankenkassen und der Beihilfe abzurechnen.


Oft braucht es einen Antrag:
Jede private Krankenversicherung handhabt die Bewilligung einer Psychotherapie etwas anders. Meistens muss für die Aufnahme einer Kurzzeittherapie oder einer Langzeittherapie ein Antrag gestellt werden, die Sprechstunde und die ersten 4-5 probatorischen Sitzungen sind oft antragsfrei. Manchmal braucht es auch keinen Antrag, bei manchen Krankenkassen und Tarifen ist die Anzahl der Sitzungen beschränkt.  Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Regelungen für Ihren Tarif und lassen sich ggf. benötigte Antragsformulare zuschicken.


Seit Juli 2024: neue Abrechnungsregelung macht Zuzahlungen überflüssig!
Die Gebühren für eine psychotherapeutische Sitzung in der Privatversicherung oder für Selbstzahler*innen werden nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) geregelt. Diese wurden seit ca. 30 Jahren nicht mehr verändert, weswegen die einst guten Sätze für eine Stunde inzwischen weit unter denen für Kassenpatient*innen lagen. Inflation und Wertverlust durch die Umstellung von DM auf Euro (ja, so lange ist das her!) wurden nicht berücksichtigt. Das machte es für Privatpatient*innen schwierig, Therapieplätze zu finden. Viele Psychotherapeut*innen gingen dazu über, Honorarvereinbarungen über höhere Stundensätze zu schließen, um keinen Verlust zu machen. Das ergab für die Patient*innen privat zu finanzierende Zuschüsse von um die 50€ pro Stunde.
Seit Juli 2024 haben sich verschiedene beteiligte Stellen auf neue, etwas umständliche Regelungen geeinigt, durch die der Zeit angemessene Sätze abgerechnet werden können. Es ist trotzdem immer noch möglich, nach der alten Regelung mit Zuzahlungen abzurechnen. Die Informationen über die Handhabung der neuen Regelungen sind noch nicht bei allen Psychotherapeut*innen (und auch noch nicht bei allen Krankenkassen) angekommen.
Ich rechne ausschließlich nach der neuen Regelung ab. Damit ist eine private Zuzahlung bei mir nicht nötig.


Wenn Sie Interesse an einer Therapie bei mir haben, kontaktieren Sie mich gerne! Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

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