Psychotherapeutische Praxis Jahn
Tiefenpsychologie und Psychoanalyse

Kostenerstattung

Kostenerstattungsverfahren - Was ist das?

Wenn Sie als gesetzlich Krankenversichterte*r an einer psychischen Erkrankung leiden und dringend eine psychotherapeutische Behandlung benötigen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung. Ist dies bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung nicht innerhalb einer zumutbaren Zeit möglich, liegt ein Systemversagen vor. Dann haben Sie das Recht, sich die Behandlung in einer Privatpraxis selber zu suchen und die Kosten dafür von der Krankenkasse erstattet zu bekommen (daher "Kostenerstattungsverfahren"). Dafür ist es notwendig, dies vorher bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen und das Systemversagen in Ihrem individuellen Fall nachzuweisen.

Wenn Sie sich auf den Weg ins Kostenerstattungsverfahren begeben wollen, unterstütze ich Sie gerne bei Ihrem Antrag und erkläre Ihnen die notwendigen Schritte.


Überblick über den Prozess:

Es kann hilfreich sein, bei Ihrer Krankenkasse anzurufen und sich nach den genauen Anforderungen für eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren zu erkundigen. Damit sind Sie schon mal im Kontakt und haben einen guten Eindruck hinterlassen.


Approbierte Psychotherapeut*in ohne Kassensitz mit verfügbaren Therapieplatz finden

Die Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren wird personalisiert für eine Therapeutin gestellt, die einen freien Platz in einer Privatpraxis hat. Die finden Sie z.B. über therapie.de. Achten Sie hier darauf, unter Abrechnung GKV: Kostenerstattung auszuwählen. Mich haben Sie schon gefunden.   

Wenn Sie Interesse an einer Therapie bei mir haben, kontaktieren Sie mich zunächst per mail  oder Telefon. Ich beantworte dann gerne Ihre Fragen und schicke Ihnen meine Formularvorlagen für alle nötigen Schritte zu.


Psychotherapeutische Sprechstunde besuchen

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie mindestens eine Sprechstunde bei einer Psychotherapeutin mit Kassensitz besucht haben. 

Termine hierfür bekommen Sie sehr einfach über die 116117 (Im Internet oder per Telefon).

In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird festgestellt, ob Sie dringend eine Psychotherapie benötigen. Am Ende bekommen Sie dann ein Formular namens PTV11 mit einem Dringlichkeitscode.


Über 116117 mit dem Dringlichkeitscode nach Probatorik suchen und dokumentieren

Mit dem Dringlichkeitscode aus der Sprechstunde können Sie über die 116117 nach einem freien Therapieplatz suchen. Hierfür am Telefon explizit nach probatorischen Sitzungen fragen (keine Sprechstunden oder Aktutherapien) oder im Internet nur "zeitnah erforderliche Psychotherapie" auswählen.

Hier können Sie Glück haben und tatsächlich einen freien Platz finden. Wenn nicht: Fehlversuche mit Datum, Zeit und Ergebnis dokumentieren! 5 sollten es schon sein. 


Bei Psychotherapeut*innen direkt nach einem freien Platz suchen und dokumentieren  

Zusätzlich suchen Sie sich noch selbst Psychotherapeutinnen mit Kassensitz und fragen direkt nach einem freien Therapieplatz. Die finden Sie z.B. über therapie.de. Achten Sie hier darauf, dass Sie in der Suchmaske bei Abrechnung GKV: Kassenzulassung auswählen.

Absagen dokumentieren Sie wieder mit Datum, Uhrzeit und Angaben über den kontakierten Psychotherapeuten. Je nach Krankenkasse sollten es 10-20 sein. Mehr schaden nie.

Wenn Sie zurückliegende Anfragen noch zeitlich nachvollziehen können (Anruflisten im Telefon / gesendete mails) können Sie die gerne alle auflisten.


Besuch bei der Hausärztin / dem Psychiater

Vor dem Beginn jeder Psychotherapie ist es notwendig, einen sogenannten Konsilliarbericht beim Arzt einzuholen. Hierin bezieht er Stellung, ob aus ärztlicher Sicht eine Kontraindikation besteht (eine Psychotherapie aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgführt werden sollte) oder eine ärztliche Mitbehandlung notwendig ist. Im Kostenerstattungsverfahren ist dieser Bericht schon zur Beantragung der Probatorik notwendig, im normalen Kassensystem erst zur Beantragung der Langzeit- oder Kurzzeittherapie.

Es kann hilfreich sein, sich vom Arzt zusätzlich die Dringlichkeit einer Psychotherapie bescheinigen zu lassen.


Erstgespräch

Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben, können wir gerne einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Dieses wird leider nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Daher macht es erst Sinn, es zu führen, wenn alle Unterlagen beisammen sind, um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden.

Zu dem Termin bringen Sie bitte alle für den Antrag nötigen Unterlagen mit:


- PTV 11 aus der Sprechstunde

- Protokoll Vermittlungsversuche über die 116117

- Protokoll über die Absagen von Kassentherapeut*innen

- Konsilliarbericht und ggf. Dringlichkeitsbscheinigung vom Arzt

- persönliches Anschreiben an die Krankenkasse


Für Ihr persönliches Anschreiben habe ich eine Vorlage, die Sie nutzen können, um das Verfassen zu erleichtern.

Ich füge dem Antrag meinerseits noch Unterlagen hinzu (Nachweis meiner Qualifikation, Kostenvoranschlag, persönliches Anschreiben) und schicke ihn per Einwurfeinschreiben an die Krankenkasse.


Probatorik

Beantragt werden erstmal nur die 4 probatorischen Sitzungen, in denen wir schauen können, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten passt. Die Bearbeitung des Antrags dauert etwa 3 Wochen. Oft werden noch Unterlagen nachgefordert oder der Antrag auch erstmal abgelehnt. Dann lohnt sich meistens ein Widerspruch.

Am Ende der Probatorik entscheiden wir gemeinsam, ob wir einen Antrag auf Langzeittherapie oder Kurzzeittherapie stellen. Dieses Antragsverfahren entspricht dann dem normalen Prozedere und dauert nochmals 3-5 Wochen.


Geschafft! Jetzt kann es richtig losgehen!



Links: Informationen zum Kostenerstattungsverfahren:


https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/


 https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Broschuere/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf 


Dokumentation über die Therapieplatzsuche:


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Anruf
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